Förderung

Aktuelle Förderangebote

Diese Liste enthält aktuelle Fördermöglichkeiten für internationale Schulprojekte. Unterstützt werden virtuelle Austauschprojekte und reale Begegnungen mit entsprechenden Fördermitteln.

Bitte beachten Sie die Antrags- bzw. Bewerbungsfristen.

Frist:

Die Landesregierung unterstützt auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Schülerbetriebspraktika in Ländern des Europarates.
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31.10.2024 möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Projektdurchführung erfolgen.

Frist:

Ganzjährige Antragsstellung: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung. Die Begegnungen junger Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Unsere Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. So sorgen wir bereits in den Schulen für die Grundlage eines geeinten und starken Europas.
Ihre Schule engagiert sich bereits für den europäischen Gedanken. Auch im Jahr 2024 findet das Projekt „Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich“ statt.

Das Förderangebot richtet sich im europäischen Jahr der Kompetenzen an zertifizierte Europaschulen, zertifizierte Euregioprofilschulen, Euregioschulen, Schulen mit einem niederländischen Unterrichtsangebot oder Schulen mit bestehender Schulpartnerschaft, die nicht in eine der anderen Kategorien fällt.
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31.10.2024 möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn, bei virtuellen Maßnahmen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn erfolgen.  Für nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen können sich Schulen direkt per E-Mail an das Schulministerium wenden: Europaschulen@msb.nrw.de.

Antragsformular mit Finanzierungsplan 2024.pdf

Grundsätze zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2024.pdf

Frist:

Im Januar 2020 hat LIFE e.V. das Projekt „Guten Morgen, Abendland! Europa ist mehr“ gestartet. Das Modellprojekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bis Dezember 2024 gefördert. Es knüpft an das erfolgreich von LIFE e.V. entwickelte Diversity-Planspiel TOLEDO to do an und hat zum Ziel, weitere diversitätsbasierte, rassismuskritische historische Diversity Planspiel-Materialien für Schule und Jugendbildung bereitzustellen.

Euregio Kleinprojektfonds

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Euregio rhein-maas nord und die Euregio Rhein Waal bieten die Möglichkeit, im Rahmen des Fördermittelprogramms Interreg VI, finanzielle Unterstützung für kleinere grenzüberschreitende Projekte zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es mindestens zwei Projektpartner gibt, von denen mindestens einer aus den Niederlanden kommt. Für kleinere, eintägige Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, eine Pauschale in Höhe von 750 EUR zu beantragen. Für größere Projekte können bis zu 25.000 EUR beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kleinprojektförderung - Deutsch-türkische Austauschprojekte

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte unkompliziert und flexibel mit bis zu 5.000 Euro. Gefördert werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass junge Menschen (14-30 Jahre) oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Jugendbrücke fördert Begegnungen in Deutschland und der Türkei. Es besteht die Möglichkeit, Begegnung an einem Drittort in der Türkei durchzuführen.

Achtung: Die rechtlichen Auflagen in Deutschland für die Förderung gemeinnütziger Organisationen und juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Ausland sind streng. Die Jugendbrücke muss jeden Fall rechtlich prüfen lassen und hierfür relevante Dokumente wie Vereinssatzungen, Bilanzen und Jahresberichte ins Deutsche übersetzen. Da die rechtliche Prüfung der Antragsberechtigung ausländischer Organisationen mit hohen Kosten und administrativem Aufwand verbunden ist, schließen sie Fördervereinbarung mit dem deutschen Projektpartner ab.

Link zu weiteren Informationen: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Auf der Website der Jugendbrücke finden Sie auch Förderprogramme für größere Projekte und für Modellprojekte, siehe https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/

Weltweite Projekte / Fördermittel für Schulpartnerschaften

Frist: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn

Fördermittel für Schülerbegegnungen und virtuelle Austauschprojekte im Jahr 2022 können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn beantragt werden. Erstmalig werden auch vorbereitende Besuche vom Auswärtigen Amt gefördert. Internationale Begegnungen mit Partnerschulen in den USA, Asien, Israel oder Osteuropa waren an vielen Schulen in Deutschland während der Pandemie nicht möglich. Um bestehende Kooperationen wieder aufzunehmen und den Schulaustausch weltweit wieder anlaufen zu lassen, können Lehrkräfte für das Jahr 2022 erstmals auch Zuschüsse zu vorbereitenden Besuchen an der Partnerschule beantragen (bis zu 600 Euro pro Person). So besteht die Möglichkeit, zunächst in einer kleinen Gruppe von vier Personen die Partner im Ausland zu treffen und gemeinsam zu besprechen, welche Aktivitäten und Begegnungen in Zukunft umgesetzt werden sollen. An vorbereitenden Besuchen können neben Lehrkräften und der Schulleitung auch Elternvertreter, Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Antragsformulare für alle Programme finden Sie im Dokumentencenter.

Erasmus + Inklusion und Vielfalt = Europa

Erasmus+ soll mehr Jugendlichen und Kindern in Deutschland den europäischen Austausch ermöglichen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die benachteiligt sind, möchte das Programm Wege nach Europa öffnen.
Während in Deutschland mit „Inklusion“ oft nur das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne diagnostizierten Förderbedarf gemeint ist, bedeutet das Konzept im internationalen Verständnis mehr als das: Es geht um Teilhabe an der Gesellschaft und Chancengerechtigkeit im Hinblick auf alle möglichen Ursachen von Benachteiligungen. In der Inklusionsstrategie werden verschiedene Aspekte genannt.
Quelle: Newsletter 6/2021 vom Pädagogischer Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich

Desinformationen entlarven

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Europäische Kommission hat Unterrichtsmaterialien in allen EU-Sprachen für Lehrkräfte der Sekundarstufe vorgestellt, die Schülerinnen und Schülern im Alter von 15 bis 18 Jahren helfen sollen, Desinformationen zu erkennen. Die Lehrmaterialien sollen das Bewusstsein für Fehlinformationen und die damit verbundenen Gefahren schärfen und erklären, wie man sich vor ihnen schützen kann. Anhand von Beispielen aus der Praxis lässt sich erkunden, wie Fakten und Fiktion im Web zu unterscheiden sind.  Zu den Unterrichtsmaterialien gehören eine anpassbare PowerPoint-Präsentation und eine erläuternde Broschüre, die Unterrichtspläne vorschlägt und zusätzliche Ressourcen für Lehrkräfte bereitstellt. Sie enthalten Vorschläge für den Gesprächseinstieg, um mit den Schülerinnen und Schülern über die Bedrohung zu sprechen, die schädliche Informationen darstellen. Es geht dabei u.a. um Themen aus den Bereichen öffentliche Gesundheit, Demokratie und kulturelle und rechtliche Normen. Das Toolkit ist frei zugänglich und kann von jeder Bildungseinrichtung kostenlos genutzt werden. Die Hauptzielgruppe sind zwar Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, das Material kann aber auch auf alle anderen Altersgruppen zugeschnitten werden.

Café Connect -
Digitaler Austausch für deutsche und britische Jugendliche

Regelmäßige Online-Treffen

Möchtest du mal mit britischen Jugendlichen ins Gespräch kommen? Dann wäre vielleicht unser neues deutsch-britisches "Café Connect" etwas für dich! Hier kannst du neue Leute kennenlernen und dich mit ihnen in lockerer Atmosphäre austauschen.

Die Organisation UK-German Connection bietet mit „Café Connect“ eine virtuelle Plattform zum Kennenlernen und Austausch zwischen Jugendlichen (14 bis 19 Jahre) aus Deutschland und Großbritannien an. Die Treffen finden zweimal im Monat in lockerer Atmosphäre mit Spielen, Quizzen, Gruppendiskussionen und einem geschützten Rahmen online statt.