Förderung

Aktuelle Förderangebote

Diese Liste enthält aktuelle Fördermöglichkeiten für internationale Schulprojekte. Unterstützt werden virtuelle Austauschprojekte und reale Begegnungen mit entsprechenden Fördermitteln.

Bitte beachten Sie die Antrags- bzw. Bewerbungsfristen.

Frist:

Mit dem Programm „Experiment Austausch“ fördert das DPJW Jugendbegegnungen, bei denen sich Teilnehmende aus Deutschland, Polen und eventuell einem dritten Land gemeinsam mit Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik beschäftigen. Die Projekte müssen zwischen dem 1.4. und dem 31.12.2026 stattfinden.

Anträge können bis zum 31.1.2026 gestellt werden. Ebenfalls mit Antragsfrist zum 31. Januar 2026 bietet das Förderprogramm „Wege zur Erinnerung” Unterstützung für Jugendbegegnungen, die sich mit dem Thema Nationalsozialismus befassen und einen Besuch einer NS-Gedenkstätte umfassen. Durchgeführt werden müssen die Projekte zwischen dem 1.4. und dem 31.12.2026.

Weitere Infos: Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW):
https://dpjw.org/projektförderung/experiment-austausch/ und
https://dpjw.org/projektförderung/wege-zur-erinnerung/

Frist:

Für Schülerbegegnungen an US-amerikanischen Partnerschulen im Januar oder Februar 2026 können bis zwei Wochen vor Abflug noch Fördermittel beantragt werden.

  • Anträge für die ersten Jahreshälfte (Begegnungen zwischen dem 01.03.2026 und dem 30.06.2026) können bis zum 15. Februar 2026 gestellt werden.
  • Anträge für die zweite Jahreshälfte müssen bis zum 24.04.2026 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online.

Quelle und Link: Newsletter Pädagogischer Austauschdienst (PAD), 11/2025, https://t1p.de/hztr8

Deutsch-Polnisches Jugendwerk – Förderkriterien für 2026 veröffentlicht

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Alle, die eine deutsch-polnische oder trilaterale Jugendbegegnung planen, sollten sich mit den aktuellen Förderkriterien vertraut machen, die seit September online sind. Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Antrag drei Monate vor Projektbeginn beim DPJW eingegangen sein muss.

TRIYOU, das DPJW-Förderprogramm für trilaterale Jugendbegegnungen mit der Ukraine, geht in eine neue Runde. Anträge für Projekte, die 2026 stattfinden, müssen bis zum 31. Januar 2026 beim DPJW eingegangen sein. Die aktuelle Ausschreibung finden Sie auf der Homepage. Fragen zur Antragstellung beantwortet das TRIYOU-Team bei seinen Beratungscafés (siehe Website).

Weitere Förderprogramme des DPJWs: Jugendbegegnungen, trilaterale Projekte, Kleinprojekte 4×1, Jugendaustausch individuell, Wege zur Erinnerung Geschichtsprojekte, berufsbezogene Projekte, Experiment Austausch MINT-Projekte, Projekte für Fachkräfte.

Alle Förderkriterien für das Jahr 2026 finden Sie auf der Homepage unter https://dpjw.org/foerderkriterien-2026/

 

 

Förderung im Rahmen von Deutsche Sportjugend

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Internationale Jugendbegegnungen helfen bei der Bildung von interkultureller und sozialer Kompetenz, Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein und bei der Bildung einer eigenen Identität. Was nach dem zweiten Weltkrieg im Zeichen der Aussöhnung und der Friedenssicherung begann, ist längst zu einem wichtigen Bereich der informellen Bildung von Kindern und Jugendlichen geworden.

Generell gibt es die Fördermöglichkeit für Jugendsportveranstaltungen über den Deutschen Sportjugend (www.dsj.de), wobei wichtig ist, dass auch interkulturelles im Programm steht und es auch darum geht, Land und Leute kennenzulernen. Reine Tourniere sind förderfähig. Das gleiche gilt bei den jeweiligen Jugendwerken, die mit dem DSJ zusammenarbeiten.

Weitere Infos zu "Förderung international"

Deutsch-Israelische Jugendprojekte

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Seit den Angriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem hierauf folgenden Kriegszustand, in dem die Menschen in Israel leben, sind physische deutsch-israelische Begegnungsprogramme eher die Ausnahme. Trotz dieser Hürden möchten viele Partnerschaften aktiv zu Austausch, Begegnung und Zusammenarbeit zurückkehren. Das alles ist möglich und wird auch durch erhöhte Fördersätze unterstützt:

  1. Für alle zur Förderung bestätigten Projekte gelten im Jahr 2024 Ausnahmeregelungen (z.B. deutlich erhöhten Flugkostenzuschuss in beide Richtungen sowie die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen bei Begegnungen in Deutschland).
  2. Sonderförderung WE ARE CONNECTED - Damit werden Projekte mit Fehlbedarf gefördert, die in besonderem Maße die Verbundenheit zwischen Austauschpartnerschaften und (jungen) Menschen in Deutschland und Israel zum Ausdruck bringen. Dies können einerseits Projekte sein, die unmittelbar betroffene junge Menschen aus Israel nach Deutschland einladen oder andererseits Projekte, die vor Ort in Israel betroffene Personen und Gemeinschaften durch konkrete Hilfeleistungen unterstützen.

Und natürlich sind Umplanungen beantragter Projekte jederzeit möglich. Link zu weiteren Informationen: https://t1p.de/z85ym

Euregio Kleinprojektfonds

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Euregio rhein-maas nord und die Euregio Rhein Waal bieten die Möglichkeit, im Rahmen des Fördermittelprogramms Interreg VI, finanzielle Unterstützung für kleinere grenzüberschreitende Projekte zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es mindestens zwei Projektpartner gibt, von denen mindestens einer aus den Niederlanden kommt. Für kleinere, eintägige Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, eine Pauschale in Höhe von 750 EUR zu beantragen. Für größere Projekte können bis zu 25.000 EUR beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kleinprojektförderung - Deutsch-türkische Austauschprojekte

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte unkompliziert und flexibel mit bis zu 5.000 Euro. Gefördert werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass junge Menschen (14-30 Jahre) oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Jugendbrücke fördert Begegnungen in Deutschland und der Türkei. Es besteht die Möglichkeit, Begegnung an einem Drittort in der Türkei durchzuführen.

Achtung: Die rechtlichen Auflagen in Deutschland für die Förderung gemeinnütziger Organisationen und juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Ausland sind streng. Die Jugendbrücke muss jeden Fall rechtlich prüfen lassen und hierfür relevante Dokumente wie Vereinssatzungen, Bilanzen und Jahresberichte ins Deutsche übersetzen. Da die rechtliche Prüfung der Antragsberechtigung ausländischer Organisationen mit hohen Kosten und administrativem Aufwand verbunden ist, schließen sie Fördervereinbarung mit dem deutschen Projektpartner ab.

Link zu weiteren Informationen: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Auf der Website der Jugendbrücke finden Sie auch Förderprogramme für größere Projekte und für Modellprojekte, siehe https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/

Weltweite Projekte / Fördermittel für Schulpartnerschaften

Frist: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn

Fördermittel für Schülerbegegnungen und virtuelle Austauschprojekte im Jahr 2022 können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn beantragt werden. Erstmalig werden auch vorbereitende Besuche vom Auswärtigen Amt gefördert. Internationale Begegnungen mit Partnerschulen in den USA, Asien, Israel oder Osteuropa waren an vielen Schulen in Deutschland während der Pandemie nicht möglich. Um bestehende Kooperationen wieder aufzunehmen und den Schulaustausch weltweit wieder anlaufen zu lassen, können Lehrkräfte für das Jahr 2022 erstmals auch Zuschüsse zu vorbereitenden Besuchen an der Partnerschule beantragen (bis zu 600 Euro pro Person). So besteht die Möglichkeit, zunächst in einer kleinen Gruppe von vier Personen die Partner im Ausland zu treffen und gemeinsam zu besprechen, welche Aktivitäten und Begegnungen in Zukunft umgesetzt werden sollen. An vorbereitenden Besuchen können neben Lehrkräften und der Schulleitung auch Elternvertreter, Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Antragsformulare für alle Programme finden Sie im Dokumentencenter.

Erasmus + Inklusion und Vielfalt = Europa

Erasmus+ soll mehr Jugendlichen und Kindern in Deutschland den europäischen Austausch ermöglichen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die benachteiligt sind, möchte das Programm Wege nach Europa öffnen.
Während in Deutschland mit „Inklusion“ oft nur das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne diagnostizierten Förderbedarf gemeint ist, bedeutet das Konzept im internationalen Verständnis mehr als das: Es geht um Teilhabe an der Gesellschaft und Chancengerechtigkeit im Hinblick auf alle möglichen Ursachen von Benachteiligungen. In der Inklusionsstrategie werden verschiedene Aspekte genannt.
Quelle: Newsletter 6/2021 vom Pädagogischer Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich

Desinformationen entlarven

Ganzjährige Antragsstellung möglich

Die Europäische Kommission hat Unterrichtsmaterialien in allen EU-Sprachen für Lehrkräfte der Sekundarstufe vorgestellt, die Schülerinnen und Schülern im Alter von 15 bis 18 Jahren helfen sollen, Desinformationen zu erkennen. Die Lehrmaterialien sollen das Bewusstsein für Fehlinformationen und die damit verbundenen Gefahren schärfen und erklären, wie man sich vor ihnen schützen kann. Anhand von Beispielen aus der Praxis lässt sich erkunden, wie Fakten und Fiktion im Web zu unterscheiden sind.  Zu den Unterrichtsmaterialien gehören eine anpassbare PowerPoint-Präsentation und eine erläuternde Broschüre, die Unterrichtspläne vorschlägt und zusätzliche Ressourcen für Lehrkräfte bereitstellt. Sie enthalten Vorschläge für den Gesprächseinstieg, um mit den Schülerinnen und Schülern über die Bedrohung zu sprechen, die schädliche Informationen darstellen. Es geht dabei u.a. um Themen aus den Bereichen öffentliche Gesundheit, Demokratie und kulturelle und rechtliche Normen. Das Toolkit ist frei zugänglich und kann von jeder Bildungseinrichtung kostenlos genutzt werden. Die Hauptzielgruppe sind zwar Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, das Material kann aber auch auf alle anderen Altersgruppen zugeschnitten werden.

Förderung Deutsch-Britischer Schulpartnerschaften

Es ist wichtig die Verbindungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich aufrechtzuhalten. Zu diesem Zweck bietet UK-German Connection Schulen in beiden Ländern spezielle Zuschüsse für Ihre Partnerschaft in Höhe von 1200 € an. (NB: gerne kann auch Ihre britische Partnerschule einen separaten Antrag stellen.)

Deutsche Schulen, können einen Zuschuss von UK-German Connection für Reise- und Aufenthaltskosten in Höhe von 1.200 € pro Aktivität beantragen. Üblicherweise finden vier Antragsfristen pro Jahr statt. Regelmäßige Infos erscheinen auf der Website

Café Connect -
Digitaler Austausch für deutsche und britische Jugendliche

Regelmäßige Online-Treffen

Möchtest du mal mit britischen Jugendlichen ins Gespräch kommen? Dann wäre vielleicht unser neues deutsch-britisches "Café Connect" etwas für dich! Hier kannst du neue Leute kennenlernen und dich mit ihnen in lockerer Atmosphäre austauschen.

Die Organisation UK-German Connection bietet mit „Café Connect“ eine virtuelle Plattform zum Kennenlernen und Austausch zwischen Jugendlichen (14 bis 19 Jahre) aus Deutschland und Großbritannien an. Die Treffen finden zweimal im Monat in lockerer Atmosphäre mit Spielen, Quizzen, Gruppendiskussionen und einem geschützten Rahmen online statt.