Zertifizierung und Rezertifizierung

Zertifizierung und Rezertifizierung

 

Sie haben Interesse, Europaschule zu werden und planen weitere Schritte?

Hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung als Europaschule. Für Fragen stehen wir Ihnen unter europaschulen@msb.nrw.de zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen

Um den Zusatz „Europaschule“ führen zu dürfen, muss sich jede Schule einem Zertifizierungsverfahren unterziehen.
Die Kriterien, den Ablauf und den Antrag für eine Zertifizierung finden Sie unter den folgenden Überschriften.
Die Zertifizierung ist zeitlich auf fünf Jahre befristet. Um den Titel Europaschule danach weiter führen zu dürfen, bedarf es einer Re-Zertifizierung.

Kriterien für eine Zertifizierung

Der folgende Kriterienkatalog unterscheidet zwischen obligatorischen und zusätzlich profilierenden Kriterien:

  Weiterführende Schulen Grundschulen
Erweitertes Fremdsprachenangebot
(+1 über Ausbildungsordnung)
X Erprobtes und bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen
Bilinguale Angebote (bilingualer Zweig oder bilinguale Module) X  
     
Internationale Projekte und Partnerschaften   Ggf. auch per Brief oder E-Mail-Kontakt
- Projektorientierte Partnerschaften X X
- Austauschprogramme X X
- Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben X X
- Ermöglichung von Praktika im europäischen Ausland X  
     
Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht X X
Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms am Europa-Profil X X
Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung X X
Feste mit Europabezug   X

Förderschule:

Die Teilnahme von Förderschulen an einer Zertifizierung ist wünschenswert. Unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Förderschwerpunkte gelten für das Zertifizierungsverfahren vom Grundsatz analoge Kriterien bezogen auf die Schulstufe bzw. Schulstufen sowie die jeweiligen Kriterien des Bildungsgangs.

Zusätzlich profilierende Kriterien
Sekundarstufe I und II
  • Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in europa-relevanten Bereichen
  • Angebot des Excellenzlabels Certilingua
  • Angebot zum Erwerb internationaler Sprachzertifikate (wie z.B. Delf, Dalf, LCCIEB – London Chamber of Commerce and Industry Examinations)
  • Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur zielgerichteten Nutzung moderner Medien für Kommunikation im internationalen Kontext (z.B. ECDL – Europäischer Computerführerschein)
  • Kooperation mit europäischen Institutionen
  • Schulische Organisationsformen zur Koordinierung des Europagedankens
Grundschule
  • Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in europa-relevanten Bereichen
  • Anregung der Schülerinnen und Schüler zur zielgerechten Nutzung moderner Medien für Kommunikation im internationalen Kontext
  • Initiativen zum Umgang mit Verschiedenheit und Vielfalt innerhalb Europas
Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Zur Zertifizierung von Europaschulen ist unter Federführung des MSB das folgende Verfahren vorgesehen:

  • Antragstellung an die Arbeitsgemeinschaft Europaschulen in Nordrhein-Westfalen (ARGEUS)
  • Prüfung der Unterlagen durch ARGEUS
  • Beratung durch ARGEUS
  • Zertifizierungssitzungen
  • Vergabe des Labels: "Europaschule in Nordrhein-Westfalen"

Den Schulen wird empfohlen, zu einem frühen Zeitpunkt, d.h. vor Antragstellung, den Kontakt mit ARGEUS zum Zwecke der Beratung aufzunehmen. Dazu reicht eine formlose Interessenbekundung per E-Mail an europaschulen@msb.nrw.de aus. Ein Mitglied aus dem Kreis der ARGEUS wird dann mit Ihnen bzw. Ihrer Schule Kontakt aufnehmen.


Bei Antragstellung informiert die Schule die Schulaufsicht.

Antrag auf Zertifizierung als Europaschule

Hier können Sie das Antragsformular öffnen und ausdrucken.

Rezertifizierung

Bei der Rezertifizierung gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Zertifizierung. Zurzeit werden diese Kriterien geprüft, um bei der Rezertifizierung eine moderate Ergänzung zu schaffen.