Zertifizierung und Rezertifizierung
Sie haben Interesse, Europaschule zu werden und planen weitere Schritte?
Hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung als Europaschule. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Beratung gerne das Formular an europaschulen@msb.nrw.de
Um den Zusatz „Europaschule“ führen zu dürfen, muss sich jede Schule einem Zertifizierungsverfahren unterziehen.
Die Kriterien, den Ablauf und den Antrag für eine Zertifizierung finden Sie unter den folgenden Überschriften.
Die Zertifizierung ist zeitlich auf fünf Jahre befristet. Um den Titel Europaschule danach weiter führen zu dürfen, bedarf es einer Rezertifizierung.
Die folgende Übersicht weist die für Ihre Schulform obligatorischen Kriterien auf. Zusätzliche mögliche profilierende finden unter dem nächsten Reiter.
Kriterienkatalog zur Zertifizierung von Europaschulen, gültig ab 28.04.2026
| Obligatorische Kriterien | Grundschulen | Schulen mit Sek I | Schulen mit Sek I und II |
|---|---|---|---|
| Erweitertes Fremdsprachenangebot - über das in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehene Angebot hinaus (+1 über Ausbildungsordnung) |
Bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen über die in der Ausbildungsordnung hinaus vorgesehene Fremdsprache | X | X |
| Bilingualer Unterricht oder bilinguale Unterrichtsangebote | bilinguale Angebote sind keine Notwendigkeit | X | X |
| Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht | X | X | X |
| Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms und der schulinternen Curricula am Europaprofil | X | X | X |
| Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung | X | X | X |
| Internationale Projekte und Partnerschaften, u.a.: projektorientierte Partnerschaften, Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben, Austauschprogrammen …. | …, ggf. auch beschränkt auf schriftliche oder digitale Kontakte. Persönliche Auslandskontakte sind wünschenswert. | …und Ermöglichung von Schülerbetriebspraktika im (europäischen) Ausland | …und Einrichtung und Durchführung von Schülerbetriebspraktika im (europäischen) Ausland |
| Feste mit Europabezug | Grundschülerinnen und Grundschüler sollen interkulturelle Unterschiede erleben. Daher sind Feste mit Bezug zu anderen europäischen Kulturen im Schulleben unerlässlich. |
Förderschulen:
Für die Förderschulen gelten grundsätzlich die zuvor für die vergleichbaren Schulstufen benannten Kriterien. Diese kann die ARGEUS bei Bedarf an die Förderschwerpunkte anpassen.
Sekundarstufe I und II
- Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in europa-relevanten Bereichen
- Angebot des Excellenzlabels Certilingua
- Angebot zum Erwerb internationaler Sprachzertifikate (wie z.B. Delf, Dalf, LCCIEB – London Chamber of Commerce and Industry Examinations)
- Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur zielgerichteten Nutzung moderner Medien für Kommunikation im internationalen Kontext (z.B. ECDL – Europäischer Computerführerschein)
- Kooperation mit europäischen Institutionen
- Schulische Organisationsformen zur Koordinierung des Europagedankens
Grundschule
- Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in europa-relevanten Bereichen
- Anregung der Schülerinnen und Schüler zur zielgerechten Nutzung moderner Medien für Kommunikation im internationalen Kontext
- Initiativen zum Umgang mit Verschiedenheit und Vielfalt innerhalb Europas
Zur Zertifizierung von Europaschulen ist unter Federführung des MSB das folgende Verfahren vorgesehen:
- Antragstellung an die Arbeitsgemeinschaft Europaschulen in Nordrhein-Westfalen (ARGEUS)
- Prüfung der Unterlagen durch ARGEUS
- Beratung durch ARGEUS
- Zertifizierungssitzungen
- Vergabe des Labels: "Europaschule in Nordrhein-Westfalen"
Den Schulen wird empfohlen, zu einem frühen Zeitpunkt, d.h. vor Antragstellung, den Kontakt mit ARGEUS zum Zwecke der Beratung aufzunehmen. Dazu reicht eine formlose Interessenbekundung per E-Mail an europaschulen@msb.nrw.de aus. Ein Mitglied aus dem Kreis der ARGEUS wird dann mit Ihnen bzw. Ihrer Schule Kontakt aufnehmen.
Bei Antragstellung informiert die Schule die Schulaufsicht.
Hier können Sie das Antragsformular öffnen und ausdrucken.
Zusätzlich zu den Kriterien der Zertifizierung kommt bei der Rezertifizierung das Kriterium „Netzwerkarbeit mit anderen Europaschulen“ hinzu.
Kriterienkatalog zur Rezertifizierung von Europaschulen, gültig ab 28.04.2026
| Obligatorische Kriterien | Grundschulen | Schulen mit Sek I | Schulen mit Sek I und II |
|---|---|---|---|
| Netzwerkarbeit mit anderen Europaschulen | X | X | X |
| Erweitertes Fremdsprachenangebot - über das in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehene Angebot hinaus (+1 über Ausbildungsordnung) |
Bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen über die in der Ausbildungsordnung hinaus vorgesehene Fremdsprache | X | X |
| Bilingualer Unterricht oder bilinguale Unterrichtsangebote | bilinguale Angebote sind keine Notwendigkeit | X | X |
| Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht | X | X | X |
| Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms und der schulinternen Curricula am Europaprofil | X | X | X |
| Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung | X | X | X |
| Internationale Projekte und Partnerschaften, u.a.: projektorientierte Partnerschaften, Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben, Austauschprogrammen …. | …, ggf. auch beschränkt auf schriftliche oder digitale Kontakte. Persönliche Auslandskontakte sind wünschenswert. | …und Ermöglichung von Schülerbetriebspraktika im (europäischen) Ausland | …und Einrichtung und Durchführung von Schülerbetriebspraktika im (europäischen) Ausland |
| Feste mit Europabezug | Grundschülerinnen und Grundschüler sollen interkulturelle Unterschiede erleben. Daher sind Feste mit Bezug zu anderen europäischen Kulturen im Schulleben unerlässlich. |
Förderschulen:
Für die Förderschulen gelten grundsätzlich die zuvor für die vergleichbaren Schulstufen benannten Kriterien. Diese kann die ARGEUS bei Bedarf an die Förderschwerpunkte anpassen.