Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich 2024

Ganzjährige Antragsstellung: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung. Die Begegnungen junger Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Unsere Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. So sorgen wir bereits in den Schulen für die Grundlage eines geeinten und starken Europas.
Ihre Schule engagiert sich bereits für den europäischen Gedanken. Auch im Jahr 2024 findet das Projekt „Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich“ statt.

Das Förderangebot richtet sich im europäischen Jahr der Kompetenzen an zertifizierte Europaschulen, zertifizierte Euregioprofilschulen, Euregioschulen, Schulen mit einem niederländischen Unterrichtsangebot oder Schulen mit bestehender Schulpartnerschaft, die nicht in eine der anderen Kategorien fällt.
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31.10.2024 möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn, bei virtuellen Maßnahmen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn erfolgen.  Für nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen können sich Schulen direkt per E-Mail an das Schulministerium wenden: Europaschulen@msb.nrw.de.

Antragsformular mit Finanzierungsplan 2024.pdf

Grundsätze zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2024.pdf

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