Förderung der Aktivitäten zur Europawahl 2024

Förderung der Aktivitäten zur Europawahl 2024

Das Europäische Parlament hat eine Ausschreibung für die Gewährung von Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten mit Blick auf die Europawahl 2024 veröffentlicht. Alle Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf dem Vergabeportal der Europäischen Kommission. Antragsberechtigt sind nationale Non-Profit-Organisationen und juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Schulen, Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen), die sich vor der Bewerbung auf gemeinsamfuer.eu Portal registriert haben. Es werden Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen bis max. 60.000 EUR pro Projekt und die sog. „Change-maker“ Aktivitäten zur Aktivierung von Bürger*innen in Höhe von 5.000 bis 15.000 EUR pro Projekt bezuschusst. Einreichungsfrist ist der 29. September 2023. Alle Projekte müssen am 30. Juni 2024 abgeschlossen sein und maximal zehn Monate andauern. Im Vordergrund der Projekte soll das Ziel stehen, mehr Menschen zum Wählen zu bewegen und das zivile Engagement zu stärken. Link zur Ausschreibung und weiteren Hinweisen: https://t1p.de/5mvv5

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